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Erdannahme in Schwabenrod

Erdannahme in Schwabenrod

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen auf der In­ter­net­prä­senz der Erdannahme in Schwabenrod. Auf unserer Website finden Sie Informationen über unser Unternehmen. Diese beinhalten unsere Leistungen, eine Anfahrtsskizze, Bilder und über das integrierte Kontaktformular können Sie sich bequem mit uns in Verbindung setzen.



Leistungen
Wir nehmen Ihren unbelasteten Erdaushub in unserer Erdannahme in Schwabenrod entgegen. Vor der ersten Anlieferung bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme oder nutzen Sie das Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse. Die Anlieferung kann von Montags bis Freitags erfolgen und ein Bodengutachten ist erforderlich. Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen weitere Details.

Preise
Den Preis pro lose Masse teilen wir Ihnen gerne innerhalb eines ersten Telefongespräches mit. Die erste Lieferung ist nur nach einer telefonischen Absprache möglich.

Sie erreichen uns unter:

Tel. 06631 916508
Fax 06631 916509



Anfahrtsweg

Kontakt
Gerne können Sie uns eine E-Mail an info@erdannahme-schwabenrod.de senden. Alternativ könnnen Sie auch das integrierte Kontaktformular verwenden.

Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!


Allgemeine Bedingungen und Anweisungen zur Erdannahme!
  • Der Besitzer stellt seine Lagerstätte für unbelasteten Erdaushub gemäß der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung gegen Entgelt zur Verfügung.
  • Anlieferung von Erdaushub nur mit einem Bodengutachten für den mittleren Verfüllbereich möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf Abnahme besteht nicht.
  • Benutzer der Erdannahme sind verpflichtet dem hier arbeitenden Personal entsprechende Auskünfte über den abzuladenden Erdaushub, insbesondere hinsichtlich Zusammensetzung und Herkunft zu geben.
  • Das Betreten des Grundstückes geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Ablagerung von Erdaushub ist nach den Anordnungen des zuständigen Wartes an den von ihm zu bestimmenden Stellen vorzunehmen. Seinen Anordnungen ist in allen die Platznutzung und Ablagerung betreffenden Fragen Folge zu leisten.
  • Das wilde Ablagern von Erdaushub, Bauschutt und sonstigen Materialien ist auf und um das Gelände verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und auf Kosten des Verursachers behoben.
  • Der Aufenthalt von betriebsfremden Personen auf dem Annahmegelände ist nur zur Anlieferung des Erdaushubes und für die Dauer des Abladens gestattet.
  • Sollten sich bei der Sichtprüfung des angelieferten Erdaushubes Bedenken ergeben, kann die Anlieferung sofort gestoppt und zurückgewiesen werden.
  • Die für die Anlieferung von Erdaushub Verantwortlichen sowie die Anfahrer übernehmen mit der Ablagerung die Gewähr dafür, dass die angelieferten Stoffe nicht mit Schadstoffen belastet sind.
  • Sie haften als Gesamtschuldner für die Kosten von Sanierungsmaßnahmen, falls sich unzulässige Stoffe in Ihrer Anlieferung befinden.
  • Der Grundstückseigentümer übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden an Fahrzeugen und dergleichen, die im Annahmegelände entstehen.
  • Der Fahrzeugführer ist für die Kippsicherheit seines Fahrzeuges eigenverantwortlich mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.